Grundsätzlich müssen Sie sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch Teil 2 im Original vorliegen haben.

Leider dürfen wir Ihnen kein Fahrzeug abkaufen, bei welchem keine originalen Dokumente vorhanden sind. Sie können bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Neuausfertigung der Papiere beantragen. Dies nimmt allerdings einige Zeit in Anspruch.

Nein. Die umfassende Überprüfung des Fahrzeuges ist für uns verpflichtend. Ohne eine solche können wir den Gegenwert des Fahrzeuges nicht bestimmen.

Wir bemühen uns jeden Verkauf so zeitnah wie möglich abzuwickeln. Wenn Sie möchten, können wir Ihnen schnell einen Termin in unserer Werkstatt bieten, um die Fahrzeugbewertung durchführen zu können.

Nein. Bei uns drängt Sie niemand zu einem Verkauf Ihres Fahrzeuges. Haben wir Ihnen den endgültigen Verkaufspreis genannt, so bleibt diese lange genug gültig, so dass Sie sich in Ruhe mit Ihrer Familie oder Freunden besprechen können.

Dies ist selbstverständlich möglich. Geben Sie dies bitte bei den Informationen mit an, da wir die Herausgabe der Fahrzeugpapiere mit der Bank aushandeln müssen. Bedenken Sie bitte, dass Sie die Finanzierung jedoch weiterhin leisten müssen.

Nein. Gerne übernehmen wir die Abmeldung Ihres Fahrzeuges für Sie. Einen Tag nach dem Verkauf wird von uns die automatische Abmeldung veranlasst. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Gerne holen wir Ihr Fahrzeug mit Überführungskennzeichen ab und bringen es zur Autobewertung. So haben Sie keinen Aufwand und können Ihr Fahrzeug problemlos verkaufen.

Leider nein. Denn die Preise verändern sich ständig. Da für Sie keine Kosten anfallen, können Sie einfach eine neue Bewertung veranlassen. So können Sie einfach den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeuges ermitteln.

Selbstverständlich. Wir bemühen uns zwar immer, mit unserer ersten Bewertung so nahe wie möglich an den endgültigen Verkaufspreis zu kommen, doch der aktuelle Zustand Ihres Fahrzeuges ist entscheidend. Und trösten Sie sich. Wir weichen sowohl nach oben als auch nach unten ab.